Konformitätsbewertung nach TPED | Bureau veritas
Zulassungen nach EU-Druckgeräterichtline 2010/35
Die europäische Richtlinie 2010/35/EU (Transportable Pressure Equipment Directive – TPED) Ortsbewegliche Druckgeräte – TPED legt in ihrer geltenden Fassung die einschlägigen Bestimmungen für das Inverkehrbringen von ortsbeweglichen Druckgeräten fest.
Wir bieten das nötige Know-How und die rechtlichen Voraussetzungen - unter Erfüllung der technischen Sicherheitsanforderungen - ortsbewegliche Druckgeräte konform zu bewerten, um eine Zulassung nach ortsbeweglicher Druckgeräterichtlinie zu erwirken (PI-Kennzeichnung).
Dies kann beispielsweise die wiederkehrende Prüfung, Zwischenprüfung, außerordentliche Prüfung oder die Neubewertung der Konformität von ortsbeweglichen Druckgefäßen beinhalten.
UN-Druckgefäße (gemäß ADR/RID Unterabschnitt 6.2.2)
Tanks (gemäß ADR/RID 6.8)
Batteriefahrzeuge
Gascontainer
MEGC
Gaspatronen (UN-Nummer 2037)
BUREAU VERITAS S.A. Frankreich führt für Sie die Konformitätsbewertung und den Richtlinien entsprechende Prüfungen unter der Kennnummer 0062 und unter Einbindung der Bureau Veritas Austria GmbH durch.