Lieferkettengesetz

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Lieferkettengesetz: Welche rechtlichen Vorgaben gibt es und welche Auswirkungen haben sie auf Unternehmen?

Juni 4 2021

2021 – Lieferketten sind komplex und weltweit vernetzt. Unternehmen üben einen großen Einfluss auf ihre Umgebung aus. Die Konsequenzen für ihre ökonomischen Aktivitäten haben Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Jetzt müssen Unternehmen ihrer Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht durch die Einführung des neuen Lieferkettengesetzes gesetzlich nachkommen.

Am 03. März 2021 wurde ein deutscher Entwurf des Lieferkettengesetzes veröffentlicht. Nur wenige Tage später am 10. März 2021 veröffentlichte auch das europäische Parlament einen Entwurf über die Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht von Unternehmen. Erst im Juni 2021 soll die europäische Version des Lieferkettengesetzes durch die Kommission veröffentlicht werden, wodurch noch eine endgültige Entscheidung aussteht. Die Aufgabe beider Erlasse ist es, die Lieferketten von Unternehmen genauer zu überwachen, um die Forderungen einer Umwelt- und Menschenrechts orientierten Ökonomie nachzukommen. Durch die neuen Erlasse, soll die Rechtssicherheit verbessert und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden.

Was wird in Zukunft erwartet?

Die neuen Gesetze sollen zunächst für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Arbeitnehmern umgesetzt werden. Diese Größe betrifft rund 600 Unternehmen. Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern haben bis zum 01.01.2023 Zeit die Anforderungen zu erfüllen. Erst ein Jahr später, am 01.01.2024, sollen Unternehmen mit einer Größe von 1.000 Arbeitnehmern die Anforderungen umsetzen. Diese Größenordnung trifft auf rund 2.900 Unternehmen zu. Beurteilt werden die Unternehmen ab 2024.

Die neuen Pflichten fordern Unternehmen auf folgende Punkte zu erfüllen, um dem neuen Lieferkettengesetz gerecht zu werden:

  • Einführen eines Risikomanagements und festlegen eines Zuständigkeitsbereiches
  • Abgabe einer Risikoanalyse & Sorgfaltsprüfungen
  • Erstellen eines Aktionsplans
  • Einrichtung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Dokumentation und Berichterstattung
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Miteinbeziehen von Betroffenen & Wiedergutmachung
  • Transparente Kommunikation bei Risiken

Nach Abschluss eines Geschäftsjahres soll die Berichterstattung erfolgen, indem die dokumentierten Analysen an eine für das Unternehmen zuständigen Behörde – Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – abgegeben werden. Innerhalb einer angemessenen Frist kann eine Nachbesserung verlangt und Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingeleitet werden.

Wie erfolgt die Berichterstattung?

Die für das Unternehmen Zuständige Behörde bietet ein vollständig elektronisches Berichtsformat an. Bestehende Berichtspflichten, zum Beispiel CSR-Berichterstattung, werden darin integriert sein, um Dopplungen zu vermeiden. Des Weiteren wird ein „Anerkennungsmechanismus“ eingeführt, welches bestehende Zertifizierungssysteme integriert. Diese Ergänzung soll eine Orientierungshilfe für Unternehmen bieten, welche Zertifikate als Nachweis für die Erbringung der Sorgfaltspflicht geeignet sind.

Welche Sanktionen wird es geben?

Unternehmen, die sich nicht an die Pflichten halten, erwartet ein Bußgeld, welches stark von dem jeweiligen Umsatz des Unternehmens abhängt. Zusätzlich werden Unternehmen, die schwerwiegende Verstöße aufzeigen für drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen. Laut deutschem Lieferkettengesetz sollen keine strafrechtlichen Sanktionen für die Unternehmensleitung erfolgen. Gerade im letzten Punkt unterscheiden sich die zwei Gesetze voneinander. So sollen in der europäischen Version die Strafen härter ausfallen und die Pflichten ebenfalls strenger sein.

Aufgrund des enormen Schadens, der sich neben finanziellen Sanktionen auch auf das Image eines Unternehmens auswirken kann, ist es vorteilhaft sich frühzeitig die Frage zu stellen:    

„Erfüllt mein Unternehmen die Bedingungen des europäischen/deutschen Lieferkettengesetzes?“

Worauf sollte man besonders achten?

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Zum einen, dass das deutsche Lieferkettengesetz nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von dieser abgelöst wird. Zum anderen, dass sich bei dem deutschen Erlass eine Risikoanalyse lediglich auf die unmittelbaren Zulieferer beschränkt.

Wird die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in Kraft treten, betreffen die Maßnahmen auch die mittelbaren Zulieferer. Ziel ist jedoch die Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette auszudehnen.

In beiden Fällen – unmittelbare und mittelbare Zulieferer – sollen die Unternehmen auf ihre menschenrechtsbezogenen Vorgaben achten. Ebenso ist es dem Unternehmen möglich Dritte in die Überprüfung mit einzubinden, welche jedoch die Unternehmen selbst nicht von ihrer Verantwortung gegenüber dem neuen Gesetz entbinden.

Ein Unternehmen soll somit Verantwortung übernehmen und dafür Sorge tragen, dass die Zulieferer die Bedingungen des Unternehmens erfüllen.

Was passiert, wenn eine Verletzung der Menschenrechte vorliegt?

Bei einer Verletzung des neuen Lieferkettengesetzes muss unverzüglich eine Abhilfemaßnahme erfolgen, die Beendigung der Verletzung sollte das Ziel sein. Sollte die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beendet werden, wird im weiteren Schritt ein Plan erstellt, der zur Minimierung und Vermeidung beiträgt.

Sollte ein Verstoß bei einem mittelbaren Zulieferer auftreten, muss unverzüglich eine Risikoanalyse durgeführt werden, ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung ausgearbeitet sowie Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden.

Das Ziel ist eine Verbesserung und Verankerung von Menschenrechtsschutz, bei dem ein Abbruch einer Geschäftsbeziehung nur dann erfolgen sollte, wenn die bisher geforderten Maßnahmen innerhalb einer gesetzten Frist nicht erfolgt sind.

Zu beachten ist auch, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen jederzeit das Recht haben vor dem deutschen Gericht Ihre Ansprüche geltend zu machen und auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen.

Wie können Unternehmen JETZT handeln?

In absehbarer Zukunft wird von Unternehmen verlangt die Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten auf die gesamte Wertschöpfungskette auszudehnen. Die Nachfrage nach sozialer und ökologischer Gerechtigkeit steigt, Sicherheit und Fairness finden immer mehr Gewicht. Für Unternehmen mit einer ausgedehnten Wertschöpfungskette ist es daher ratsam, schon jetzt die neuen Anforderungen umzusetzen und die Übergangsphase proaktiv zu nutzen.

Wie kann Bureau Veritas bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes unterstützen?

Bureau Veritas unterstützt Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der Vorgaben des Lieferkettengesetzes. Mit unserem globalen Netzwerk von mehr als 75.000 Mitarbeiter und zahlreichen Inspektoren und Auditoren an weltweiten Produktionsstandorten können wir mit Lösungen wie beispielsweise Lieferanten-Audits, Zertifizierung nach Sozialstandards oder individuellen Schulungen dazu beitragen, die Lieferkette Ihres Unternehmens nachhaltiger zu gestalten und die Anforderungen des Lieferkettengesetzes einzuhalten. Mit einer speziell von Bureau Veritas entwickelten Softwarelösung können Unternehmen die gesamte Lieferkette analysieren, überwachen und im Bedarfsfall eingreifen. Unsere globalen Experten verfügen über die notwendigen branchenspezifischen Kenntnisse und das lokale Know-How um Sie beim Vorhaben Lieferkettengesetz zu unterstützen.

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