Konformitätsbewertung nach PED | Bureau Veritas
Zulassungen nach EU-Druckgeräterichtline 2014/68
In die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU fallen einzelne Druckgeräte und Baugruppen, ortsfeste Druckgeräte - PED, die beim Inverkehrbringen neu auf den Markt der Europäischen Union gelangen. Das bedeutet, dass es sich um Druckgeräte, Baugruppen oder Produkte handelt, die in der Europäischen Union hergestellt oder aus einem Drittland eingeführt wurden.
Wir bieten das nötige Know-How und die rechtlichen Voraussetzungen - unter Erfüllung der technischen Sicherheitsanforderungen - Druckgeräte und Baugruppen konform zu bewerten, um eine Zulassung nach Druckgeräterichtlinie zu erwirken (CE-Kennzeichnung). Dies kann beispielsweise eine Entwurfprüfung, Schluss- und Druckprüfung oder eine Qualitätsüberwachung umfassen.
Die Richtlinie gilt für folgende Druckgeräte mit einem
maximal zulässigem Druck (PS) von über 0,5 bar:
Druckbehälter (z. B. Wärmetauscher, Kolonnen, Dampfkessel, Tanks)
Rohrleitungen
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
Druckhaltende Ausrüstungsteile
Baugruppen mehrerer Druckgeräte wie z. B. Behälter und Rohrleitungen
BUREAU VERITAS S.A. Frankreich führt für Sie die Konformitätsbewertung und den Richtlinien entsprechende Prüfungen unter der Kennnummer 0062 und unter Einbindung der Bureau Veritas Austria GmbH durch.