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REACH ASSISTENZ
Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien
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Um die Gesundheit und die Umwelt vor den Gefahren von Chemikalien zu schützen, hat die Europäische Kommission initiiert, über 40 vorliegende Gesetze und Verordnungen zum Umgang mit Chemikalien durch eine einzige Verordnung für die Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien – kurz REACH – welche zum 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, zu ersetzen.
Hersteller und Importeure von Chemikalien, Zubereitungen und Artikeln sind angehalten, der europäischen Chemikalienagentur (European Chemical Agency ECHA) für chemische Substanzen ein Registrierungsdossier zu übergeben, welches die Sicherheitsdaten und –konditionen zur Benutzung ihrer Produkte beinhaltet. Hoch dosierte Chemikalien und alle Substanzen, die ein erhöhtes Risiko darstellen sowie Chemikalien, die beabsichtigt freigesetzt werden, müssen einer gründlichen Evaluierung durch Experten unterzogen werden. Aufgrund dessen erfolgt die Autorisierung oder gegebenenfalls Einschränkung der Produkte. Innerhalb der ersten 11 Jahre nach Inkrafttreten von REACH werden um die 30.000 „phase-in“ Substanzen sowie eine große Anzahl von „non-phase-in“ Substanzen zur Registrierung erwartet.
Was ist REACH Assistenz?
REACH Assistenz beinhaltet eine große Bandbreite an Dienstleistungen, die Hersteller, Importeure und Händler von Produkten dabei unterstützt, die Auswirkungen von REACH auf die Betriebsvorgänge abzuschätzen, die Risiken von selbst produzierten oder aufbereiteten Substanzen zu analysieren sowie das technische Dossier für die Vor-Registrierung, Registrierung und Notifizierung zu erstellen. Mit fundiertem Fachwissen bei Regulierungen und interdisziplinärem, technischem Know-how in den unterschiedlichsten Bereichen stellt Bureau Veritas seine Erfahrungen bei Risikobewertungen, Laboranalysen, diagnostischen Inspektionen sowie beim Sicherheitsmanagement in den Dienst seiner Kunden. Bureau Veritas erarbeitet gezielte Verbesserungsvorschläge in Bezug auf Gesundheit und Umweltschutz und bietet eine umfassende Unterstützung, die jeweils auf die spezifischen Kundenbedürfnisse angepasst wird.
Was sind die wesentlichen Vorteile?
- Übersicht über die sich im Einsatz befindenden Substanzen, die im Fokus
von REACH stehen könnten
- Überblick über die finanziellen Auswirkungen von REACH auf die
betriebliche Tätigkeit
- Risikokontrolle sowie Gesundheits- und Umweltschutz
- Aufrechterhaltung eines guten Firmenimage und Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit
- Kosten- und Zeiteinsparung
Anerkennung
Bureau Veritas wurde 1828 gegründet und ist weltweit führend in QHSE und Social Responsibility Fragen. Als ISO 9001-zertifiziertes Unternehmen für alle weltweit angebotenen Services beteiligt sich Bureau Veritas an der Seite von professionellen Behörden aktiv an der Entwicklung von internationalen Standards und Richtlinien.
Know-how
Technisches Wissen und Verfügbarkeit unserer qualifizierten Teams vor Ort, die gebündelte und zielgerichtete Unterstützung liefern, sind Stärken, die unsere Kunden zu schätzen wissen.
Netzwerk
Ein Netzwerk von 700 Büros und Laboratorien sowie mehr als 33.000 Mitarbeiter in mehr als 140 Ländern kümmern sich um die Belange unserer weltweit 280.000 Kunden aus den verschiedensten Branchen.
Persönlicher Service
Bureau Veritas passt seine Services den Bedürfnissen der Kunden an und unterstützt sie bei der Identifikation der umweltrechtlichen Verpflichtungen.
“Phase-in” Substanzen sind chemische Bestandteile, die vor mehr als 15 Jahren hergestellt wurden oder sich bereits seit 15 Jahren oder länger im Umlauf befinden. „Non-phase-in“ Substanzen sind chemischen Bestandteile, die innerhalb der letzten 15 Jahre in Umlauf gebracht wurden. In erster Linie sind dies Stoffe, für die eine Anmeldung vorgelegt wurde und die nach der Richtlinie 67/548/EWG in Verkehr gebracht werden durften, oder auch Stoffe, die erstmals in Verkehr gebracht werden.
Chemikalien mit einem hohen Anteil von extrem risikoreichen Substanzen werden vom Markt genommen und durch sicherere Alternativen ersetzt. Dies trifft nicht zu, wenn das betroffene Unternehmen eine „angemessene Risikokontrolle“ im Umgang mit diesen Chemikalien nachweisen oder belegen kann, so dass der sozioökonomische Wert das Risiko ausgleicht. Bedenkliche Chemikalien sind:
- Kategorie 1 & 2 krebserregender und erbgutverändernder Substanzen sowie reproduktive Giftstoffe
- Beständige, bioakkumulative und toxische Chemikalien (PBT), die wissenschaftlichen Kriterien unterliegen
- Chemikalien, die sehr persistent und bioakkumulativ sind (vPvB) und zudem wissenschaftlichen Kriterien unterliegen
- Chemikalien, die irreversible Folgen für Mensch oder Umwelt auslösen und die entsprechend der bereits genannten Chemikalien einzustufen sind.
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